Heizungsgesetz:„Entstandene Verunsicherung jetzt schnell abbauen“
Handwerkskammer Freiburg mahnt geringe Bürokratiebelastung an
(PresseBox) - Die heutige erste Lesung des novellierten Gebäudeenergiegesetzes hat noch einmal deutlich gezeigt, wie groß der Diskussionsbedarf seit dem ersten Entwurf der Novelle war. Dass die Koalitionsspitzen sich am späten Dienstagsnachmittag noch auf einige Änderungen geeinigt haben, begrüßt das südbadische Handwerk. „Einige der lange vom Handwerk vorgebrachten pragmatischen Verbesserungsvorschläge wurden nun endlich berücksichtigt“, sagt Johannes Ullrich, Präsident der Handwerkskammer Freiburg. Dennoch müsse vor allem die Bürokratiebelastung für Betriebe und Kunden gering gehalten werden.
Das Handwerk hatte während der Diskussionen um das so genannte Heizungsgesetz wiederholt gefordert, die Fristen zu entzerren. „Wenn nun zuerst eine kommunalen Wärmeplanung vorliegen muss, bevor die Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren Energien greift, geht das in die richtige Richtung“, so Ullrich. Zudem dürfte dies dazu führen, dass die kommunale Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben für Bestandsgebäude richtigerweise vorangehe. „Auch das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit ist richtig und positiv“, ergänzt Ullrich. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, sei gut und wichtig.
Auch die angedachte Überarbeitung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Altersgrenze sei ein Schritt in die richtige Richtung. „Das Gesetzgebungsverfahren muss nun schnell zum Abschluss gebracht werden, um die entstandene Verunsicherung bei Kunden und Betrieben möglichst schnell abzubauen und für Planungssicherheit zu sorgen.“ Bei den Nachjustierungen müsse aber insbesondere darauf geachtet werden, dass die zusätzliche Bürokratie für Handwerksunternehmen und Verbraucher auf ein Mindestmaß reduziert werde. Im Anschluss müsse auch die Landesregierung darauf achten, dass ihre eigene regionale Wärmepolitik mit der des Bundes zusammenpasse.
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Datum: 15.06.2023 - 16:01 Uhr
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