Wirtschaftsweise gegen Gesetz zur Tarifeinheit
(ots) - In seinem Herbstgutachten fordert der
Sachverständigenrat für Wirtschaft, die im Grundgesetz verankerte
Tarifpluralität vorbehaltlos zu akzeptieren. Dies begrüßt auch der
Hauptgeschäftsführer der Führungskräfte Chemie VAA Gerhard Kronisch.
"Zu unterstreichen sind dabei insbesondere die gewichtigen
verfassungsrechtlichen Bedenken wegen eines Verstoßes gegen Art. 9
Abs. 3 GG", so Kronisch.
Die fünf Wirtschaftsweisen haben sich eindeutig dagegen
ausgesprochen, den Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung
der Tarifeinheit aufzugreifen. Der VAA-Hauptgeschäftsführer
kritisiert: "Der immer wieder bemühte Verweis auf sogenannte
'englische Verhältnisse' hat mit der Realität der industriellen
Beziehungen wenig zu tun." Das Gegenteil ist der Fall: Im
öffentlichen Dienst und in der Chemie ist Tarifpluralität eine seit
langem geübte Praxis. Durch den verantwortungsbewussten Umgang der
Tarifvertragspartner mit der Tarifautonomie seien die von den
Arbeitgebern befürchteten Verwerfungen und Lohnspiralen nach oben
ausgeblieben, betont Gerhard Kronisch. "Im Übrigen drängen sich
Regelungsnotwendigkeiten in Bezug auf das Arbeitskampfrecht nicht
auf, auch wenn der Sachverständigenrat diese Frage etwas anders
sieht", so Kronisch weiter. Denn nur in Österreich und in der Schweiz
werde noch seltener als in Deutschland gestreikt.
Wie verantwortungsbewusst die Tarifpartner im Allgemeinen handeln,
beweist die moderate Lohnpolitik der vergangenen Jahre, die einen
großen Anteil am Wiedererstarken der deutschen Wirtschaft hat.
"Arbeitnehmer und Führungskräfte haben sehr besonnen agiert und die
deutsche Industrie wieder konkurrenzfähig gemacht", unterstreicht
Kronisch. Das sei ja zuletzt auch ausdrücklich von der
Bundesregierung durch Wirtschaftsminister Rainer Brüderles Appell
anerkannt worden, im Aufschwung nunmehr für angemessene
Lohnsteigerungen zu sorgen.
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Dr. Martin Kraushaar, Geschäftsführer, Leitung Politik &
Kommunikation
Tel: 0221 160010, E-Mail: martin.kraushaar(at)vaa.de
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Datum: 11.11.2010 - 13:13 Uhr
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