Höhere Strompreise zum Jahreswechsel 2011
Recht auf Kündigung greift trotz Vertragsbindung
(industrietreff) - Dieser Tage bekommen Millionen Stromverbraucher in Deutschland unangenehme Post von ihren Versorgungsunternehmen. Zum 1. Januar 2011 erhöhen nicht nur die drei Großkonzerne EnBW, RWE und Vattenfall die Preise, sondern auch zahlreiche Regionalversorger quer durch die Republik wie z.B. die Mainova, ENTEGA, die EVH, die Stadtwerke Wismar oder die TWF Friedrichshafen.
Grund dafür ist die Erhöhung der Ökostrom-Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ( EEG ), die von den Unternehmen einfach an die Stromkunden weitergereicht wird, obwohl die Preise an den Strombörsen deutlich gefallen sind.
Wehren kann man sich als Kunde am einfachsten mit einer Kündigung des Versorgungsvertrages. Denn bei Preiserhöhungen haben die Kunden gesetzlich vorgesehenes Sonderkündigungsrecht.
Das wichtigste dabei ist die Einhaltung der Frist. Bei Kunden in der Grundversorgung beträgt diese generell vier Wochen. Ist man dagegen in einem Sondertarif gebunden, hat man sich an die vorgegebene Frist für das Sonderkündigungsrecht im Kleingedruckten seines Stromvertrages zu halten. Diese beträgt zumeist zwei Wochen.
Bis zum Ende dieser Frist sollte also das Kündigungsschreiben per Brief, E-Mail oder Fax beim alten Versorger eingegangen sein. Außerdem muß zum Fristende ein Wechsel bereits eingeleitet sein.
Tarifvergleiche im Internet erlauben es, alle verfügbaren Tarife zu vergleichen und einen Wechselantrag auf elektronischem Wege einzuleiten.
http://www.clever-strom.de/tarifrechner/index.html
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Datum: 17.11.2010 - 16:31 Uhr
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