Umweltzonen
(LifePR) - Der Beginn und das Ende einer Umweltzone werden an den Zufahrtsstraßen durch Verkehrzeichen besonders gekennzeichnet. Dabei wird auf einem Zusatzschild angegeben, welche Fahrzeuge die Umweltzone frei befahren dürfen. Zu diesem Zweck wurden bundeseinheitlich Schadstoffgruppen (1 bis 4) gebildet, denen farblich unterschiedliche Feinstaubplaketten (sog. Umweltplaketten) zugeordnet werden. Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (z. B. ältere Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator) gibt es grundsätzlich keine Umweltplakette. Diese dürfen die eingerichteten Umweltzonen nicht befahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 erhalten rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten. Die Zuordnung eines Fahrzeugs zu den verschiedenen Schadstoffgruppen erfolgt anhand der Schadstoff-Schlüssel-Nummer in den Fahrzeugpapieren. Diese Regelungen gelten auch für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen.
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Datum: 26.04.2011 - 10:09 Uhr
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