IndustrieTreff - China Sunergy erzielt endgültige Beilegung des Rechtsstreits mit REC Wafer

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China Sunergy erzielt endgültige Beilegung des Rechtsstreits mit REC Wafer

ID: 513641

(ots) -
Bankbürgschaften im Wert von 50 Millionen USD an China
Sunergy transferiert

China Sunergy Co., Ltd. ("China Sunergy" oder das
"Unternehmen"), ein Spezialhersteller von Solarzellen und modularen
Produkten, gab heute bekannt, dass sich das Unternehmen dazu bereit
erklärt, alle bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit REC Wafer Norway
AS ("REC Wafer") beizulegen, da REC Wafer Bankbürgschaften im Wert
von 50 Millionen USD mittlerweile freigegeben hat. Dieser von den
Banken treuhänderisch verwahrte Betrag wurde heute an China Sunergy
transferiert.

Das Unternehmen unterzeichnete am 17. Oktober 2011 eine
Streitbeilegungsvereinbarung mit REC Wafer, bevor dann am 28. Oktober
2011 die vereinbarte Ausgleichszahlung an REC Wafer erfolgte. Über
die Höhe der Ausgleichszahlung wurde zwar nichts bekannt, sie hat
jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Gewinne von China Sunergy. Am
4. November 2011, dem Veröffentlichungstag dieser Pressemitteilung,
bestätigte China Sunergy, dass das Unternehmen Bankbürgschaften im
Wert von 50 Millionen USD erhalten hat, die zuvor von REC Wafer
freigegeben worden waren.

Stephen Cai, der CEO von China Sunergy, erklärte: "Wir sind sehr
froh, diesen Rechtsstreit mit REC Wafer beigelegt zu haben. China
Sunergy ist mit den getroffenen Beilegungsbedingungen sehr zufrieden.
Die mittlerweile freigegebenen Bankbürgschaften im Wert von 50
Millionen USD werden wir in Form von Arbeitskapital nutzen, um die
Fähigkeit des Unternehmens zu stärken, sich auf dem hart umkämpften
Solarmarkt durchzusetzen."

Bisherige Entwicklungen

Im Jahr 2009 reichte China Sunergy Klage gegen REC Wafer ein.
Grundlage hierfür war die Auffassung, dass REC Wafer keine
Vertragspartei im Sinne der vertraglichen Vereinbarung zwischen China




Sunergy und der mittlerweile aufgelösten Gesellschaft REC SiTech AS
sei. Im Juli 2010 entschied das norwegische Bezirksgericht in Salten
in diesem Fall zunächst gegen China Sunergy. Im August 2010 legte das
Unternehmen jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Die ursprünglich
für März 2011 angesetzte Berufungsverhandlung fand im Juni 2011
statt.

Zeitgleich mit der Hauptverhandlung erwirkte China Sunergy eine
einstweilige Verfügung bezüglich der Bankbürgschaften inm Wert von 50
Millionen USD. Dieser Betrag wurde im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarungen zwischen China Sunergy und der mittlerweile
aufgelösten Gesellschaft REC SiTech AS erwirtschaftet. Das
Berufungsgericht entschied, dass die einstweilige Verfügung bis zur
Urteilsverkündung des Berufungsgerichts im Zuge der Hauptverhandlung
im Juni 2011 gültig sei.

Am 30. Juni 2011 entschied das Berufungsgericht Halogaland dann
zugunsten von China Sunergy. Dabei wurde festgestellt, dass REC Wafer
keine beteiligte Vertragspartei ist und dies auch nie der Fall
gewesen sei. Demzufolge bestand kein Bedarf, eine erneute
einstweilige Verfügung bezüglich der Bankgarantien im Wert von 50
Millionen USD zu erwirken.

Informationen zu China Sunergy Co., Ltd.

China Sunergy Co., Ltd. ist ein Spezialhersteller von Solarzellen
und modularen Produkten aus China. China Sunergy stellt Solarzellen
aus Siliziumscheiben her. Dabei wird eine kristalline
Silizium-Solarzellentechnologie zur Umwandlung von Sonnenlicht in
Elektrizität eingesetzt - ein Prozess, der als fotovoltaischer Effekt
bekannt ist. Ausserdem baut das Unternehmen Solarzellen in
Solarmodule ein. China Sunergy vertreibt diese Solarprodukte an
chinesische und ausländische Modulhersteller und Systemintegratoren.
Dort werden sie dann in Solarstromsysteme integriert und auf
verschiedensten Märkten eingesetzt. Besuchen Sie unsere Website auf
http://www.chinasunergy.com für nähere Informationen.

Investoren- und Pressekontakt:
China Sunergy Co., Ltd.
Elaine Li
Telefon: +86-25-5276-6696
E-Mail: Elaine.li(at)chinasunergy.com
Brunswick Group
Hongkong Hongkong
Ginny Wilmerding Annie Choi
Telefon: +852-3512-5000 Telefon: +852-3512-5000
E-Mail: csun(at)brunswickgroup.com E-Mail: csun(at)brunswickgroup.com

Safe-Harbor-Erklärung

Die vorliegende Mitteilung enthält vorausschauende Aussagen im
Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation
Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, ausser
Aussagen zu historischen Fakten, sind als vorausschauende Aussagen
aufzufassen. Diese vorausschauenden Aussagen beruhen auf den
aktuellen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen des
Unternehmens bezüglich der Industrie und beinhalten bekannte und
unbekannte Risiken und Unwägbarkeiten. Hierzu zählen unter anderem:
die Fähigkeit des Unternehmens, zusätzliches Kapital aufzubringen, um
die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens zu finanzieren; die
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Marktfähigkeit ihrer
Produkte; Rechtsstreitigkeiten und sonstige gerichtliche Verfahren;
die Konjunkturschwäche in China und anderswo sowie deren Auswirkungen
auf die betriebliche Tätigkeit des Unternehmens; die Nachfrage nach
den Produkten und die Verkaufspreise der Produkte des Unternehmens;
das zukünftige Handeltreiben mit den Stammaktien des Unternehmens;
die Fähigkeit des Unternehmens, als ein börsennotiertes Unternehmen
zu operieren; die Zeitspanne, für die die derzeitige Liquidität der
Gesellschaft ausreicht, um ihre Geschäftstätigkeit zu finanzieren;
die Fähigkeit des Unternehmens, firmeninterne Informationen
zuschützen; allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen;
die Volatilität der Betriebsergebnisse und die finanzielle Lage des
Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, qualifiziertes
Führungspersonal sowie Mitarbeiter für die Forschung und Entwicklung
anzuwerben und zu binden; die zukünftige Knappheit bzw. Verfügbarkeit
von Rohstoffen; die Auswirkungen von langfristigen Vereinbarungen mit
Rohstofflieferanten auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit sowie
weitere Risiken, die in den Eingaben des Unternehmens bei der
Securities and Exchange Commission näher erörtert werden. Soweit
nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keinerlei
Verpflichtung, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren, um später
eingetretenen Ereignissen, Umständen oder geänderten Erwartungen
Rechnung zu tragen. Obwohl das Unternehmen davon überzeugt ist, dass
die in den vorausschauende Aussagen zum Ausdruck gebrachten
Erwartungen vernünftig sind, kann das Unternehmen nicht
gewährleisten, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen;
Anleger werden daher warnend darauf hingewiesen, dass die tatsächlich
eintretenden Ergebnisse wesentlich von den vorweggenommenen abweichen
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Datum: 04.11.2011 - 15:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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