EnBW-Aufsichtsrat beschließt Wiederbestellung von Dr. Bernhard Beck und Dr. Hans-Josef Zimmer
(ots) - Der Aufsichtsrat der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG hat im Rahmen seiner ordentlichen
Aufsichtsratssitzung vom 8. Dezember 2011 die Wiederbestellung von
Dr. Bernhard Beck als ordentliches Mitglied des Vorstands mit Wirkung
zum 1. Oktober 2012 für weitere fünf Jahre beschlossen. Dr. Bernhard
Beck ist als Arbeitsdirektor und Personalvorstand tätig.
Zudem hat der Aufsichtsrat Dr. Hans-Josef Zimmer mit Wirkung zum
1. Januar 2012 für fünf Jahre erneut als ordentliches Mitglied des
Vorstands bestellt. Dr. Zimmer war bereits von 2007 bis 2010
Technikvorstand der EnBW und legte 2010 sein Vorstandsmandat
freiwillig nieder, um damit eine vorbehaltlose Prüfung von zwischen
der EnBW und russischen Geschäftspartnern vertraglich vereinbarten
Leistungen zu ermöglichen. Die Prüfung und Bewertung dieser
Sachverhalte ist nunmehr abgeschlossen.
Nachdem der EnBW-Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Villis
angekündigt hatte, nach Auslaufen seines Dienstvertrags für eine
Wiederbestellung als Vorstandsvorsitzender Ende September 2012 nicht
mehr zur Verfügung zu stehen, hat der Aufsichtsrat mit den
Bestellungen von Dr. Beck und Dr. Zimmer ein Zeichen der Kontinuität
gesetzt.
"Dr. Bernhard Beck und Dr. Hans-Josef Zimmer sind beide kompetente
und erfahrene Persönlichkeiten, die das Unternehmen EnBW bestens
kennen. Dies ist angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen
und der damit verbundenen Veränderungen für die EnBW wichtig", so Dr.
Claus Dieter Hoffmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Hinsichtlich der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden
beschloss der Aufsichtsrat, in ein externes Auswahlverfahren
einzutreten.
Der Aufsichtsrat hat ferner die Budget- und Mittelfristplanung des
Unternehmens für die Jahre 2012-2014 einstimmig verabschiedet. In
diesem Zusammenhang begrüßt er die Bereitschaft der Landesregierung,
eine Kapitalerhöhung der EnBW im Landtag von Baden- Württemberg
vorzuschlagen und zu unterstützen. Diese Kapitalstärkung durch das
Land und die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) belegt die
Bereitschaft beider Gesellschafter, die Weiterentwicklung der EnBW
tatkräftig zu unterstützen.
Im Rahmen der Befassung mit der Mittelfristplanung hat der
Aufsichtsrat das Gasgeschäft als wichtigen Bestandteil der
EnBW-Strategie bestätigt. In diesem Zusammenhang hat die EnBW
unverändert ein grundsätzliches Interesse an einer
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der VNG und deren
Gesellschafter. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür sind
allerdings ohne Zeitdruck neu zu bewerten.
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Datum: 09.12.2011 - 10:59 Uhr
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