Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss
Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss
(pressrelations) -
Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft
Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert.
Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte am Abend die Einigung: "Das war ein guter Tag für die Energiewende in Deutschland. Uns kommt es darauf an, dass die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden. Ich bin optimistisch, dass Solarstrom schon in einigen Jahren ganz ohne Förderung die Marktreife erlangt. Gleichzeitig werden wir durch eine Erhöhung der Forschungsförderung dafür Sorge tragen, dass die deutsche Solarwirtschaft international eine faire Chance hat."
Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Gesetzentwurfs:
?Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen.
?Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90% der Jahresstrommenge vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.
?Es wird ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500 ? 3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Bisher wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 27 GW errichtet. Die Photovoltaik wird so an den Markt herangeführt. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert.
?Die Größenbegrenzung bei der Vergütung von Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde im Umkreis von 2 km anstelle der bisher festgelegten 4 km.
?Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.
?Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.
Die Änderungen werden heute dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Sitzung des Bundesrats am 29. Juni 2012 kann - sofern kein Einspruch erfolgt - das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es wird rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 030 18 305-2044
E-Mail: service(at)bmu.bund.de
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 28.06.2012 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 669747
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese HerstellerNews wurde bisher 664 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Hybrid Power Solutions sichert sich Auftrag für saubere Energieanlagen im Wert von 600.000 $
Energiewirtschaftsgesetz§14a: Jetzt bares Geld sparen mit smarter Stromnutzung
First Phosphate reicht NI 43-101-konformen technischen Bericht zur ersten Mineralressourcenschätzung für seine Phosphatlagerstätte Bégin-Lamarche in der Region Saguenay-Lac-Saint-Jean in Quebec ein
Der Termin rückt näher - Die Woche der Wärmepumpe: einfach informieren
Polaris Renewable Energy Declares Quarterly Dividend