Energieeffizienz steigern: Sommermonate sind die beste Zeit für einen Ofentausch
(ots) - Moderne Verbrennungstechnik steigert den
Wirkungsgrad und senkt die Emissionen
Nachweispflicht für 15 Millionen Feuerstätten bis Ende 2013
Die Besitzer der rund 15 Millionen in Deutschland betriebenen
Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen spätestens bis zum 31.
Dezember 2013 ihrem Schornsteinfeger gegenüber nachweisen, dass ihre
Geräte die Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
(1.BImSchV) erfüllen. Andernfalls droht älteren Modellen bereits ein
Jahr später die Stilllegung. Daran erinnert der HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und rät den Besitzern von
Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen, nicht bis zur letzten Minute
zu warten.
"Es ist ratsam, schon jetzt mit dem Schornsteinfeger in Kontakt zu
treten", so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI.
"Spätestens im kommenden Jahr wird es sonst eng. Insbesondere jene
Geräte, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte, sollten bald überprüft
oder - besser noch - ausgetauscht werden. Denn sie sind nicht nur
unwirtschaftlich, sondern verursachen auch den größten Teil aller
Emissionen."
Ein neuer Ofen hingegen bietet den Besitzern handfeste Vorteile.
Eine immer weiter verbesserte Verbrennungstechnik führt zu höheren
Wirkungsgraden und einem deutlich geringeren Brennstoffverbrauch -
und senkt somit spürbar die Heizkosten. Alle neuen Modelle
entsprechen zudem bereits den Anforderungen der 1.BImSchV und können
auch nach 2014 uneingeschränkt weiter betrieben werden.
Online-Datenbank des HKI gibt Auskunft zu Wirkungsgrad und
Emissionen
Wer jetzt im Sommer sein älteres Gerät durch eine moderne
Feuerstätte austauscht, wird bei Ofensetzern und Heizungsbauern viel
leichter einen Termin für die Montage bekommen. Zudem ist eine solche
Modernisierungsmaßnahme schon deshalb außerhalb der Heizsaison zu
empfehlen, weil zumindest für einen oder zwei Tage das Kaminfeuer
ausbleiben muss. Solange kann es dauern, bis alle Anschlüsse gelegt
und der Ofen wieder einsatzbereit ist.
Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine
Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut
hat und in der sich für jedes Modell bequem recherchieren lässt, ob
die Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV eingehalten werden, sind im
Internet unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar. Ein entsprechender
Eintrag dort gilt auch als der geforderte Nachweis gegenüber dem
Schornsteinfeger.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Désirée Kalkowski
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69-25 62 68-105
Fax: +49 (0)69-25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de
Pressekontakt:
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Berrenrather Str. 190
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E-Mail: v.schulz(at)dr-schulz-pr.de
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Datum: 04.07.2012 - 13:46 Uhr
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