Steuergeschenke für Industrie auf Kosten der Energieeffizienz/ Greenpeace: Bundesregierung muss pauschale Vergünstigungen streichen
(ots) - Für die beabsichtigte Neuregelung der Energie- und
Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes fordert
Greenpeace von der Bundesregierung, die Ausnahmen auf diejenigen
Firmen zu begrenzen, die energieintensiv sind und gleichzeitig im
internationalen Wettbewerb stehen. Das Bundeskabinett will heute
über einen vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf
entscheiden. Die unabhängige Umweltschutzorganisation kritisiert das
darin vorgesehene Effizienzziel für die gesamte Wirtschaft und
fordert stattdessen, jedes einzelne Unternehmen an seinen
Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz zu messen und die
Vergünstigungen nur bei konkreten Fortschritten zu gewähren.
"Der vorliegende Entwurf ermöglicht weiterhin großzügige
Steuergeschenke: Statt genau hinzuschauen, für welche Unternehmen die
Ausnahmen überlebenswichtig sind, sind pauschal alle
anspruchsberechtigt. Das kostet Deutschland jährlich 2,3 Milliarden
Euro und blockiert die Steigerung der Energieeffizienz", sagt
Greenpeace-Energieexperte Tobias Austrup. "Durch die pauschale
Befreiung ganzer Wirtschaftssektoren gehen wichtige Anreize für den
sorgsamen Umgang mit Energie verloren."
Unternehmen sollen Energiemanagementsystem vorweisen
Laut vorliegendem Referentenentwurf will Schwarz-Gelb die
Vergünstigungen weiterhin gewähren, wenn Unternehmen ein
Energiemanagementsystem einführen und ihre Energieeffizienz um
jährlich 1,3 Prozent steigern. "Das Kabinett muss die Messlatte höher
legen. Die geforderte jährliche Steigerung der Energieeffizienz um
1,3 Prozent ist lächerlich. Dieser Wert wurde schon in den letzten
Jahren erreicht. Nach der Verwässerung der
EU-Energieeffizienzrichtlinie verpasst die Regierung erneut eine
Chance, die Energieeffizienz voranzubringen", so Austrup. Der
Spitzenausgleich soll laut Entwurf auch dann noch zu größten Teilen
ausgezahlt werden, wenn die geforderten, niedrigen Effizienzziele
nicht erreicht werden.
Die Stromsteuer wurde 1999 zusammen mit einer schrittweisen
Anhebung der Energiesteuern als Teil der ökologischen Steuerreform
eingeführt, um Anreize zu einem sparsamen Umgang mit Energie zu
geben. Mithilfe der Steuereinnahmen wurden die Beiträge zur
Rentenversicherung gesenkt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen:
Übersteigt die Belastung eines Unternehmens durch die Stromsteuer die
Entlastung bei der Rentenversicherung, greift der sogenannte
Spitzenausgleich. Firmen bekommen bis zu 90 Prozent der Differenz
zurückerstattet. Davon profitieren vor allem Unternehmen mit hohem
Energieverbrauch und vergleichsweise geringer Beschäftigtenzahl. Das
Volumen des Spitzenausgleichs beträgt jährlich 2,3 Milliarden Euro,
verteilt auf rund 25000 Unternehmen. Ende dieses Jahres läuft die
Genehmigung der EU für diese Vergünstigung aus. Daher wird eine
Neuregelung ab dem Jahr 2013 notwendig. Die Ausnahmen sollen laut
Referentenentwurf für die nächsten fünf Jahre gelten.
Achtung Redaktionen:
Rückfragen bitte an Tobias Austrup unter Tel. 0160-5369806, oder
Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt unter Tel. 0151-145 33087.
Die aktuelle Studie "Strom- und Energiekosten der Industrie -
Pauschale Vergünstigungen auf dem Prüfstand" finden Sie unter
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Datum: 01.08.2012 - 08:38 Uhr
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