Befähigte Person zur Prüfung von lüftungstechnischen Anlagen
(PresseBox) - Jeder Betreiber von lüftungstechnischen Anlagen ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (Befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik.
Betrieb und Wartung von lüftungstechnischen Anlagen setzen umfassendes Wissen in der Lüftungs- und Klimatechnik voraus, welches in diesem Seminar auch vermittelt wird. Sie werden vertraut mit den grundlegenden Besonderheiten und den Brandschutzanforderungen von lüftungstechnischen Anlagen und Geräten sowie mit den hygienischen Anforderungen an das Raumklima.
Neben den rechtlichen Grundlagen und dem technischen Grundwissen lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Bauelemente und die Lüftungstechnik kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie die Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und die erforderliche Dokumentation behandelt.
Im Rahmen dieses Seminars am 06.-07.11.20102 werden Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet und kennen die regelmäßig anfallenden Wartungs- und Inspektionsarbeiten an raumlufttechnischen Anlagen und Geräten. Sie erfahren weiterhin die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person
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Datum: 07.08.2012 - 12:02 Uhr
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