EANS-Adhoc: SOLON SE i.I./ Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General
Standard) nach§ 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der
Bör-senordnung der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des 12.03.2013
wirksam
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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13.09.2012
Berlin, 12. September 2012. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am
heutigen Tage bekanntgegeben, dass dem Antrag des Insolvenzverwalters
über das Vermögen der SOLON SE, Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg,
auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der
Börsenordnung im Hinblick auf die Aktien der SOLON SE stattgegeben
wurde und der Widerruf mit Ablauf des 12. März 2013 wirksam wird.
Mit Ablauf des 12. März 2013 endet somit die letzte verbliebene
Zulassung der Aktien der Gesellschaft zu einem regulierten Markt.
Rückfragehinweis:
Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Insolvenzvenzverwalter
hww wienberg wilhelm
Düsseldorfer Straße 38
10707 Berlin
Telefon: +49 (0)30 206437-0
Telefax: +49 (0)30 206437-50
E-Mail: berlin(at)hww.eu
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: SOLON SE
Düsseldorfer Straße 38
D-10707 Berlin
Telefon: +49 30 206437-0
FAX: +49 30 206437-50
Email: berlin(at)hww.eu
WWW: www.solon-se.de
Branche: Energie
ISIN: DE0007471195
Indizes: Midcap Market Index, CDAX, HDAX, Technology All Share, GEX, ÖkoDAX
Börsen: Regulierter Markt: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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Datum: 13.09.2012 - 07:39 Uhr
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