Zum heutigen Welttierschutztag: Stimme für die Tiere ? Für ein neues Tierschutzgesetz mit Verbandsklage
Zum heutigen Welttierschutztag: Stimme für die Tiere - Für ein neues Tierschutzgesetz mit Verbandsklage
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Anlässlich des heutigen Welttierschutztages erneuern der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen über 700 Mitgliedsvereine ihre Forderung nach einem völlig neuen Tierschutzgesetz. Auch der aktuelle Regierungsentwurf muss grundlegend überarbeitet werden. Der Verband hatte das Leitmotto "Stimme für die Tiere - Für ein neues Tierschutzgesetz mit Verbandsklage" ausgerufen und ist dafür erneut auf die Straße gegangen. Anders als es das Staatsziel Tierschutz erfordert, ist das Tierschutzgesetz immer noch ein Tier-Nutz-Gesetz. Das kann nur eine Konsequenz haben: Ein neues Gesetz, wie es von der Bevölkerung unterstützt wird und das die Tiere auch wirklich schützt. Dazu gehört ein Verbandsklagerecht, welches einen besseren Vollzug des Tierschutzgesetzes ermöglicht. Scharf kritisiert der Deutsche Tierschutzbund zudem die Pläne, das von Bundesministerin Aigner angesetzte Brandzeichenverbot für Pferde aufzuheben.
"Noch ist es möglich, den schwachen Regierungsentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes nachzubessern. Hier sind alle Parteien gefordert", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die Bundesregierung blockiert derzeit weitere dringende Tierschutzverbesserungen. Änderungswünsche des Bundesrates finden erklärtermaßen auf absehbare Zeit keine Beachtung.
Eine wichtige Forderung des Deutschen Tierschutzbundes ist die Verbandsklage für seriöse Tierschutzorganisationen. Bislang können nur Tierhalter bzw. Tiernutzer die Gerichte anrufen: Ein Tierhalter kann klagen, wenn ihm die Tierschutzauflagen nicht passen oder ein Wissenschaftler, wenn ihm die Behörde einen Tierversuch untersagen will. Wer aber den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind die Hände gebunden. Mit einem eigenen Klagerecht könnten seriöse Verbände den Tierschutz direkt und engagiert vor Gericht vertreten.
Kampf um das Brandzeichenverbot Zu befürchten ist, dass es sogar zu Verschlechterungen am Regierungsentwurf kommt: beispielhaft das Verbot von Brandzeichen für Pferde. "Wie die erste Lesung im Bundestag gezeigt hat, gibt es in der Unionsfraktion weiterhin Bestrebungen, das vorgesehene Verbot für das Brandzeichen zu kippen, sogar von Regierungsmitgliedern", so Schröder. Die Verbrennung dritten Grades fügt den Tieren unnötigen Schmerz zu und ist nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz. Seit 2009 müssen Fohlen EU-weit mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Damit ist eine Unverwechselbarkeit sichergestellt. Verbände, wie beispielsweise die Galopper und Traber chippen schon lange problemlos.
DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.
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Datum: 04.10.2012 - 17:00 Uhr
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