IndustrieTreff - Keine Lizenz zur Willkür für das ENSI!

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Keine Lizenz zur Willkür für das ENSI!

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Keine Lizenz zur Willkür für das ENSI!

(pressrelations) -
AKW-Aufsicht verweigert Bürgern rechtliche Klärung von Sicherheitsfragen

Zürich/Bern, 7.11.2012. Nach mehreren Monaten Bedenkzeit hat die Atomaufsichts-
behörde ENSI besorgten Bürgern mitgeteilt, sie trete nicht auf ihr Gesuch ein.
Anwohner des AKW Mühleberg hatten den Hochwassernachweis des ENSI kritisiert und
verlangt, es müsse diesen nach geltenden Vorschriften beurteilen. Inhaltlich nahm
das ENSI nicht Stellung. Die Anwohner ziehen den Nichteintretens-Entscheid nun
ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Zur Vorgeschichte: Nach der Atomkatastrophe in Fukushima musste die Sicherheit
der Schweizer Atomkraftwerke überprüft werden. Der Nachweis, dass Atomkraftwerke
ein Hochwasser oder Erdbeben ohne schädigende Freisetzung von radioaktiven Stoffen
überstehen können, unterliegt gesetzlichen Vorschriften nach internationalen
Sicherheitsprinzipien. Diese Vorschriften wurden vom ENSI im Fall Mühleberg nicht
beachtet: Die Sicherheitsbehörde rechnete unerlaubterweise den Einsatz von mobilen
Feuerwehrpumpen zur Notkühlung an. Es klingt nach einem Detail. Aber nur dank
diesem Verstoss konnte das ENSI dem Berner AKW weiter grünes Licht für den Betrieb
geben.

Nach vergeblichem Briefwechsel ersuchten zwei Anwohner der Alarmzonen 1 und 2
das ENSI im März 2012 rechtsverbindlich um Korrektur. Nach mehr als sechs Monaten be-
schied das ENSI nun den Anwohnern, es trete nicht auf ihr Gesuch ein. Die Bürger
hätten gar kein Recht, die Handlungen des ENSI durch ein Gericht überprüfen zu
lassen - es handle sich um eine Sache zwischen Aufsichtsbehörde und AKW-Betreibern.

"Das ENSI verweigert den Gesuchstellern den vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen
Rechtsschutz - solche Behördenentscheide in sicherheitsrelevanten Atomfragen müssen
vor Gericht überprüft werden können", sagt ihr Anwalt Martin Pestalozzi. "Kommt
das ENSI mit seiner Auffassung durch, dann besitzt es faktisch eine Lizenz zur Willkür."





Die Kläger nutzen nun die einzige Möglichkeit, die ihnen noch zur Verfügung steht:
In ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht verlangen sie, die Nicht-
eintretensverfügung des ENSI sei aufzuheben und zur Behandlung an das ENSI zurück
zu weisen. "Statt die Sicherheitsfrage zu klären, spielt das ENSI auf Zeit. Das
ist für mich persönlich eine weitere Bestätigung, dass wir in der Sache Recht
haben und dem ENSI die sachlichen Argumente fehlen", sagt Markus Kühni,
Ingenieur und einer der Kläger.

Das rechtliche Vorgehen wird unterstützt von Greenpeace. "Offensichtlich will das
ENSI ein Auge zudrücken, um das AKW Mühleberg weiter am Netz zu lassen. Wenn für
die Aufsichtsbehörde Sicherheit wirklich das oberste Gebot ist, dann muss sie
die Anliegen der Kläger ernsthaft prüfen", sagt Florian Kasser, Atomcampaigner
von Greenpeace Schweiz.

Weitere Informationen und Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht:
http://1708.cleverreach.de/c/8959069/f8dc8e892cc

Markus Kühni, Beschwerdeführer, Telefon 079 294 03 31
Rainer Burki, Beschwerdeführer, Telefon 079 369 23 21
Florian Kasser, Atom-Experten Greenpeace, Telefon 076 345 26 55
Martin Pestalozzi, Rechtsanwalt, Telefon 055 251 59 53 oder 055 251 59 59


Greenpeace Schweiz
Heinrichstrasse 147
8031 Zürich
Schweiz

Telefon: 044 447 41 41
Telefax: 044 447 41 99

Mail: gp(at)greenpeace.ch
URL: www.greenpeace.ch


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Datum: 07.11.2012 - 11:45 Uhr
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