Moderne Feuerstätten: Online-Datenbank gibt für geprüfte Geräte grünes Licht
(ots) - HKI-Cert-Label bestätigt die Einhaltung 
vorgeschriebener Emissionsgrenzen - Verbraucher-Portal informiert 
rund ums Heizen mit Holz
   Alle Jahre wieder lodert das Kaminfeuer. Doch das Jahr 2013 ist 
für den Besitzer einer Feuerstätte ein ganz besonderes Jahr. Erstmals
macht er nähere Bekanntschaft mit der im März 2010 in Kraft 
getretenen Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1.BImSchV,
für häusliche Kleinfeuerungen. Denn bis Ende 2013 unterliegt jeder 
Ofenbesitzer der Nachweis-Pflicht gegenüber dem Schornsteinfeger, 
dass sein Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die in der Verordnung 
festgesetzten Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid 
(CO) einhält: Maximal 0,15 mg/m3 Staub und 4 g/m3 CO sind das Limit.
   Helfen kann dabei eine Online-Datenbank, die der HKI 
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit 
den Herstellern moderner Feuerstätten aufgebaut hat. In ihr lässt 
sich unter www.ratgeber-ofen.de bequem recherchieren, ob das 
jeweilige Gerät auch weiterhin ohne Einschränkung betrieben werden 
darf. Für ältere Geräte, deren Typprüfung 1975 erfolgte oder noch 
länger zurückliegt, kann es eng werden. Erfüllen sie nicht die 
aktuellen Anforderungen, müssen sie bis Ende 2014 mit einem Filter 
nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
   Moderne Verbrennungstechnik steigert Wirkungsgrad und senkt 
Emissionen
   "Wir empfehlen, ältere Geräte bald auszutauschen", so Dipl.-Ing. 
Frank Kienle, Geschäftsführer der HKI. "Die Verbrennungstechnik hat 
in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erhebliche Fortschritte 
erzielt. Das spiegelt sich sowohl in deutlich reduzierten 
Emissionswerten als auch in einem wesentlich höheren Wirkungsgrad 
wider. Und das bedeutet nicht zuletzt: geringerer Brennstoffverbrauch
und weniger Heizkosten."
   Grünes Licht gibt es vom HKI für Geräte, die neu auf den Markt 
kommen und bereits die nochmals strengeren Grenzwerte der zweiten 
Stufe der 1.BImSchV erfüllen. Dies bestätigt auch das Label 
"HKI-Cert", mit dem die Hersteller werben dürfen und das der Verband 
als neutrale und kompetente Institution für Feuerstätten ausstellt, 
die den aktuellen Kriterien entsprechen.
   Ein Eintrag in der HKI-Datenbank, der die Herstellerbescheinigung 
bestätigt, genügt übrigens bereits als der erforderliche Nachweis 
gegenüber dem Schornsteinfeger. Das wurde inzwischen sowohl vom 
Bundesumweltministerium als auch von den Umweltministerien der Länder
zugesagt.
   Ein Besuch auf der Seite von www.ratgeber-ofen.de lohnt darüber 
hinaus in jedem Fall: Hier finden sich viele weitere wertvolle Tipps 
und Hinweise zum effizienten und klimaneutralen Heizen mit Holz sowie
zahlreiche Hintergrundinformationen rund um Produkte und Brennstoffe.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Désirée Kalkowski
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69-25 62 68-105
Fax: +49 (0)69-25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de
Pressekontakt:
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E-Mail: v.schulz(at)dr-schulz-pr.de
      
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Datum: 21.01.2013 - 09:25 Uhr
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