EANS-News: COLEXON Energy AG / Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme
der Warth&Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Unternehmen
Hamburg (euro adhoc) - Pressemitteilung der COLEXON Energy AG
Veröffentlichung der Gutachtlichen Stellungnahme der Warth & Klein
Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Ermittlung
der Unternehmenswerte und des rechnerischen Umtauschverhältnisses zum
14. Februar 2013 aus Anlass der beabsichtigten Kooperation der
COLEXON Energy AG, Hamburg, und der 7C Solarparken NV,
Mechelen/Belgien
Hamburg, den 2. Februar 2013
Die COLEXON Energy AG, Hamburg, hat am 8. Januar 2013 eine
außerordentliche Hauptversammlung, in der über Kapitalmaßnahmen zum
Erwerb der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, entschieden werden
soll, auf den 15. Februar 2013 einberufen. Die Gesellschaft kündigt
nun an, zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Unterlagen auch
das der Bewertung beider Gesellschaften zugrunde gelegte
Bewertungsgutachten vom 12. Dezember 2012 auf der Website der
Gesellschaft zugänglich zu machen.
Der Vorstand von COLEXON führt zur Begründung zahlreiche Gespräche
mit der Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V. (SdK) und dem
maßgeblichen Minderheitsaktionär Viba Sweets GmbH an, die letztlich
überzeugend dargelegt hätten, den vorgeschlagenen
Hauptversammlungsbeschlüssen entgegen ihrer derzeitigen Auffassung
nur unter der Voraussetzung zustimmen zu können, wenn sie vor der
Hauptversammlung ausreichend Gelegenheit erhielten, die Bewertung
beider Unternehmen auf Basis des Bewertungsgutachtens nachvollziehen
zu können. Der Vorstand führt ferner aus, dass die bislang bereits
veröffentlichten Berichte und Informationen über das hinausgingen,
was gesetzlich gefordert sei, und dass den Aktionären zudem schon am
8. Januar 2013 eine Zusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme
der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zur Verfügung gestellt worden sei. In Anbetracht der Bedeutung des
Erwerbs von 7C für die Zukunft von COLEXON, der ohne die
vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nicht möglich sei, komme es jedoch
entscheidend darauf an, die Zustimmung der Aktionäre und hier
insbesondere der SdK und der Viba Sweets GmbH zu gewinnen. Dies
allein rechtfertige es, deren zusätzlichen Informationsbedürfnissen
Rechnung zu tragen. Der Vorstand erinnert in diesem Zusammenhang
daran, dass die Großaktionärin 7C Solarparken NV mitgeteilt habe,
sich selbst der Abstimmung über die von der Verwaltung unter TOP 1
vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Hauptversammlung enthalten zu
wollen, um den Minderheitsaktionären die Möglichkeit zu geben, in
alleiniger Verantwortung entscheiden zu können. Auch dies habe zu der
Entscheidung beigetragen, das Bewertungsgutachten bereits vor der
außerordentlichen Hauptversammlung zu veröffentlichen.
Die Gesellschaft werde vor der Hauptversammlung gegebenenfalls
weitere Informationen veröffentlichen, sollten diese für die
Meinungsbildung der Aktionäre erheblich sein. Dies betreffe
beispielsweise die vorläufigen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2012,
sollten sie vor dem 15. Februar 2013 verfügbar sein. Dies könnten
auch Aktualisierungen der Planungseinschätzungen sein, die dem
Bewertungsgutachten zugrunde liegen, sollten diese Auswirkungen auf
die Unternehmensbewertungen haben.
Beispielhaft verweist der Vorstand in diesem Zusammenhang darauf,
dass Kosten der Instandhaltung einzelner IPP Parks in den Planungen,
die der Bewertung von COLEXON zugrunde lagen, ursprünglich als
Aufwendungen in den Jahren 2013 und 2014 berücksichtigt worden seien.
Im Vorstandsbericht vom 8. Januar 2013 seien diese Aufwendungen
aktiviert und über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben.
Somit komme es zu einer Abweichung in diesem Punkt zum
Bewertungsgutachten. Dies wirke sich lediglich auf das EBIT der
jeweiligen Planungsjahre aus und lasse die tatsächlichen für die
Bewertung maßgeblichen Cash-Flows unberührt. Gleichwohl werde Warth &
Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch vor der
Hauptversammlung prüfen, ob derartige Änderungen Auswirkungen auf die
Unternehmensbewertungen hätten.
Hinweis an die Presse: Das Bewertungsgutachten steht auf der Homepage
der Gesellschaft www.colexon.de unter Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download bereit.
Rückfragehinweis:
Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG,
friederike.thyssen(at)pvf.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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D-22767 Hamburg
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WWW: http://www.colexon.de
Branche: Energie
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Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
Markt/General Standard: Frankfurt
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Datum: 02.02.2013 - 12:59 Uhr
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