EEG-Umlage: Erneuerbare Energien dürfen nicht Opfer ihres eigenen Erfolges werden / BEE fordert Überarbeitung der mangelhaften Berechnungsmethode
(ots) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert
eine Überarbeitung der mangelhaften Methode zur Berechnung der
EEG-Umlage, über die Stromkunden hierzulande den Ausbau Erneuerbarer
Energien finanzieren. Tatsache ist: Wind- und Solarenergie sorgen
seit Jahren für sinkende Preise an der Strombörse - allein im letzten
Jahr um rund 17 Prozent. Durch die preissenkende Wirkung aber steigt
die EEG-Umlage, denn sie ergibt sich aus der Differenz von
Börsenstrompreis und den Vergütungen, die regenerative Kraftwerke
erhalten. "Erneuerbare Energien werden Opfer ihres eigenen Erfolges.
Sie senken die Preise und werden dafür bestraft, indem sie teurer
erscheinen als sie sind", erklärt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann
Falk die paradoxe Umlageberechnung. Hier müsse die Politik dringend
handeln, so Falk.
Für zielführend hält der BEE einen Vorschlag des Instituts für
ZukunftsEnergieSysteme (IZES), der sich an einer früheren Methodik
zur Berechnung der Umlage orientiert, jedoch an entscheidenden
Stellen überarbeitet wurde: Laut IZES lassen sich die Fluktuierenden
Erneuerbaren Energien (FEE) aus Sonne und Wind nicht sinnvoll über
grenzkostenorientierte Märkte wie die Strombörse vermarkten, da sie
zwar hohe Fixkosten, aber keinerlei Brennstoffkosten vorweisen
(Merit-Order-Effekt). Deshalb sollten Strommengen aus regenerativen
Kraftwerken wie vor dem Jahr 2010 wieder an alle
Stromversorgungsunternehmen (Vertriebe) verteilt werden. Anders als
beim alten Modell sollten die Vertriebe aber den EE-Strom als
stromhandelsübliches 15-Minuten-Band erhalten. Das heißt, alle 15
Minuten erhalten die Vertriebsunternehmen die aktuelle EE-Erzeugung.
Ihre Aufgabe besteht dann darin, den Rest des Stroms zu ergänzen, der
noch fehlt, um die von ihm belieferten Stromkunden mit dem benötigten
Strom zu versorgen. Dies erfolgt an der Strombörse, am
Regelenergiemarkt oder an den anderen Strommärkten.
Die Stromvertriebe würden also darum konkurrieren, wer den
günstigsten "Reststrom" besorgen kann. Beispielsweise kann dieser von
flexiblen Biogasanlagen, neuen Gaskraftwerken, modernisierten
Kohlekraftwerken oder auch die zeitweise Leistungsreduzierung einer
Aluminiumhütte sein.
"Das IZES-Modell treibt den Umbau des Energiemarktes voran, da
hier die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt
steht. Außerdem stärkt er den Wettbewerb zwischen den Stromvertrieben
um die günstigsten Ergänzungsmöglichkeiten", sagt BEE-Geschäftsführer
Falk.
Erwünschte Nebeneffekte:
- Die Lieferanten werden zu wichtigen Energiewende-Akteuren
aufgewertet, indem sie in ihren Strom-Bilanzkreisen eine
volkswirtschaftlich sinnvolle Ausgleichs- und
Integrationsleistung erbringen.
- Auch organisieren die Lieferanten einen wettbewerblichen
Suchprozess nach der notwendigen Ausgleichsenergie
(Residuallastmarkt). Zugleich sind sie gezwungen, systematisch
den fortschreitenden Systemwandel in ihren
Beschaffungsstrategien vorauszudenken.
- Die Position der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hingegen
reduziert sich damit wieder auf ihre Marktrolle als neutrale
Infrastrukturdienstleister und Systemverantwortliche. Damit
würde die derzeitige treuhänderische Vermarktungsfunktion der
EEG-Anlagen am Spotmarkt beendet.
Pressekontakt:
Ronald Heinemann, Referent für Medien und Politik,
Fon: 030/2758170-16, Fax: -20
E-Mail: ronald.heinemann(at)bee-ev.de, Internet: www.bee-ev.de
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