Neue EU-Saatgutverordnung: Gefahr für biologische Vielfalt
Neue EU-Saatgutverordnung: Gefahr für biologische Vielfalt
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Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen Saatgutverordnung, die den Landwirten und Gärtnern in Zukunft die Verwendung von Einheits-Saatgut vorschreiben soll. Alte und seltene Sorten haben kaum Chancen auf eine Zulassung, ihr Anbau könnte sogar strafbar werden, auch wenn er im privaten Garten erfolgt. Das würde das Ende der Artenvielfalt und vor allem der seltenen, alten Sorten in Gärten und auf Äckern bedeuten.
Inzwischen hat die Kommission klargestellt, dass die neuen Regeln ausschließlich für den professionellen Handel gelten sollen. Hobbygärtner seien von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit nicht betroffen und dürften auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. "Die Pläne der EU-Kommission für eine neue Saatgutverordnung bedrohen die Artenvielfalt in der Landwirtschaft. Auch die Beteuerung, dass Privatgärtner von den neuen Regeln ausgenommen sind, ist nicht mehr als eine wirkungslose Beruhigungspille. Statt nachhaltige Landwirtschaft und ökologische Vielfalt zu fördern, stellt die Kommission die Weichen für die Zerstörung lokaler Märkte durch Großkonzerne", sagte DNR-Präsident Hartmut Vogtmann.
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Datum: 26.04.2013 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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