VKU - Bundeskabinett verabschiedet Novelle der Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung (BILD)
(ots) -
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass das
Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung über eine Novelle der
Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung berät. Wie schon
lange vom VKU gefordert, soll es in der Eigenkapitalverzinsung keine
Unterscheidung mehr zwischen Alt- und Neuanlagen geben.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Entscheidung des
Bundeskabinetts ist ein großer Erfolg für uns, da in naher Zukunft
signifikante Investitionen in deutsche Energienetze anstehen und das
erforderliche Kapital mit hinreichenden Anreizen angezogen werden
muss. Allerdings besteht aufgrund des Zeitverzugs bei der Anerkennung
von Investitionen in der Anreizregulierung nach wie vor das Problem
für die Unternehmen, dass die tatsächliche Eigenkapitalverzinsung
weit unter den festgelegten Zinssätzen liegt." Der VKU als
Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft setzt sich daher weiterhin
für die Beseitigung des Zeitverzugs im System der Anreizregulierung
auch für Investitionen in die Mittel- und Niederspannungsebene ein.
Es ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, dass
Erweiterungsinvestitionen auf der Hochspannungsebene des
Verteilnetzes zukünftig über Investitionsmaßnahmen nach Paragraph 23
der Anreizregulierungsverordnung berücksichtigt werden. Reck: "Um die
für die Energiewende notwendigen Investitionen in die Verteilnetze zu
tätigen, ist es aber notwendig, Investitionsmaßnahmen uneingeschränkt
für alle Verteilnetzbetreiber zu öffnen." Gleichzeitig muss dabei das
Verfahren für die Beantragung und Genehmigung der Investitionsbudgets
vereinfacht und modifiziert werden. Hierzu hat der Verband einen
Vorschlag für "Maßnahmencluster" im Rahmen des VKU-Konzeptes für ein
integriertes Energiemarktdesign erarbeitet.
"Der beschleunigte Umbau der Energielandschaft braucht eine
leistungsfähige Infrastruktur, insbesondere auf der Verteilnetzebene.
Für den anstehenden Um- und vor allem qualitativen Ausbau der
Verteilnetze brauchen wir dringend attraktive
Investitionsbedingungen", fordert VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck. Nach VKU-Schätzungen liegt der Investitionsbedarf
in die Verteilnetze bei 25 Milliarden Euro bis 2030. Bei konsequentem
Einsatz von intelligenten Betriebsmitteln und entsprechender Mess-
und Kommunikationstechnik in den Verteilnetzen lässt sich dieser
Aufwand sogar auf circa 15 Milliarden Euro senken. Davon sind jedoch
rund 85 Prozent bis 2020 notwendig, wenn es nicht zu massiven
Abregelungen von erneuerbaren Energien kommen soll. Zu diesem
Ergebnis kommen die Gutachter enervis und BET im Rahmen des
VKU-Konzeptes.
Der Änderung von Paragraph 19 Absatz 2 der
Stromnetzentgeltverordnung stimmt der VKU grundsätzlich zu. Dazu
Reck: "Es ist wichtig, dass sich die steigenden Kosten für den Umbau
des Energiesystems auf breiten Schultern verteilen. Deshalb
befürworten wir, dass es keine vollständige Netzentgeltbefreiung für
die energieintensive Industrie geben wird."
Der VKU begrüßt auch, dass das Bundeskabinett das Thema
Straßenbeleuchtung aufgegriffen hat. Reck: "Allerdings sind die
Regelungen noch nicht ausreichend konsequent umgesetzt worden." Für
eine nachhaltige Ausgestaltung ist eine Ergänzung von Paragraph 17
der Stromnetzentgeltverordnung erforderlich. Anderenfalls würde die
nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kommunen
ausgelegt werden. Hierfür hat der VKU bereits Vorschläge an den
Verordnungsgeber unterbreitet, die eine sachgerechte und
kostengünstige Abrechnung der Netzentgelte für Straßenbeleuchtung
ermöglichen. Der VKU wird die anstehenden Beratungen des
Verordnungsentwurfes im Bundesrat nutzen, um hier möglichst Klarheit
zu schaffen.
Redaktioneller Hinweis
Hintergrundpapiere, Infografiken, Kurz- und Langfassung des
Gutachtens sowie das VKU-Positionspapier stehen unter www.vku.de/emd
zum Download bereit.
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Datum: 29.05.2013 - 11:35 Uhr
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