Nüßlein: Weg für mehr Versorgungssicherheit geebnet
(ots) - Das Bundeskabinett hat heute die
Reservekraftwerksverordnung beschlossen. Hierzu erklärt der
wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Mit der Verordnung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass
vor allem im Süden Deutschlands die Energieversorgung gesichert ist.
Für Bayern ist dies besonders wichtig. Denn dort geht im Jahr 2015
das Kernkraftwerk in Grafenrheinfeld vom Netz. Da es beim Netzausbau
noch langsam vorangeht, würde es ohne eine entsprechende Vorsorge
schwierig, die ab 2015 fehlenden Kapazitäten auszugleichen. Die
Regelungen verschaffen uns auch einen zeitlichen Puffer für
Entscheidungen, die über die Verordnung hinausgehen. Hierzu zählen
zum Beispiel ein neues Marktdesign und eine grundlegende
Überarbeitung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Zum Ausgleich
der schwankenden Energieerzeugung aus den Erneuerbaren Energien
brauchen wir fossile, hochflexible Ausgleichskapazitäten wie zum
Beispiel moderne Gaskraftwerke. Damit diese entstehen, muss aber
nicht nur elektrische Arbeit, sondern auch Leistung auf einem
entsprechenden Markt gehandelt werden. Bei einer grundlegenden
EEG-Überarbeitung denke ich zum Beispiel an den Mechanismus zur
Berechnung der EEG-Umlage. Wenn eine feste Einspeisevergütung gezahlt
wird, die Erneuerbaren Energien aber gleichzeitig eine
strompreisdämpfende Wirkung an den Spotmärkten entfalten, wird die
EEG-Umlage zwangsläufig immer weiter steigen. Hier müssen wir ran."
Hintergrundinformation:
Ende 2012 ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in
Kraft getreten, mit der neue Möglichkeiten zur Reaktion auf geplante
Kraftwerksstilllegungen im Falle der Gefährdung der
Versorgungssicherheit sowie zur Sicherstellung der Gasversorgung von
für die Stromversorgung systemrelevanten Gaskraftwerken geschaffen
wurden. Z. B. sollen Übertragungsnetzbetreiber und die
Bundesnetzagentur künftig frühzeitig über geplante Stilllegungen von
Kraftwerken informiert werden, die endgültige Stilllegung
systemrelevanter Kraftwerke verhindert werden können und die
Möglichkeit der Einspeisung dieser Kraftwerke im Fall der Gefährdung
der Netzstabilität sichergestellt werden. Der Einsatz dieser
Kraftwerke soll dann außerhalb des eigentlichen Marktgeschehens zur
Sicherung der Systemstabilität ("Netzreserve") erfolgen. Die
vorliegende Verordnung regelt auf Basis der Verordnungsermächtigung
im Energiewirtschaftsgesetz die Details der vorgesehenen Maßnahmen
für die Versorgungssicherheit.
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Datum: 12.06.2013 - 16:37 Uhr
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