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HAPPACH-KASAN: Geistiges Eigentum schützen ? Patente auf Leben verhindern

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HAPPACH-KASAN: Geistiges Eigentum schützen ? Patente auf Leben verhindern

(pressrelations) - BERLIN. Zur öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zur Biopatentrichtlinie erklärt die Gentechnikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:

Richtschnur für die Beurteilung der Biopatentrichtlinie ist die Fragestellung, wie weit sie in der praktischen Umsetzung den Schutz von Erfindungen in der Biotechnologie gewährleistet und gleichzeitig den Zugang zu den genetischen Ressourcen offen hält. Dafür ist Voraussetzung, dass Patente konsequent ausschließlich auf biotechnologische Erfindungen erteilt werden und nicht auf biologische Entdeckungen. Die Patentierung von biologischen Züchtungsverfahren und ihren Produkten lehnt die FDP ab. Dies wäre eine Doppelung zum Sortenschutz, die Rechtsunsicherheit hervorriefe.

Patente schützen geistiges Eigentum, machen Erfindungen der Öffentlichkeit zugänglich und ermöglichen dem Patentinhaber die Refinanzierung seiner Investitionen. Der Schutz von Erfindungen ist auch in der Biotechnologie ein entscheidender Motor für wissenschaftlichen Fortschritt. Die Herausforderungen des Klimawandels, die Sicherung der Welternährung, die energetische Nutzung von Biomasse stellen hohe Anforderungen an den züchterischen Fortschritt, denen nur durch Einbeziehung biotechnologischer Züchtungsverfahren begegnet werden kann.

Es gibt kein Patent auf Leben. Dies ist weder möglich, noch wird es angestrebt. Die FDP wendet sich gegen die Patentierung von Tieren, die für die landwirtschaftliche Tierhaltung von Bedeutung sind.

In der Anhörung wurde deutlich, dass die bestehende EU-Biopatentrichtlinie einige Rechtsunsicherheiten beseitigt hat, aber noch immer rechtlicher Klärungsbedarf besteht. Es ist im Einzelnen nicht geklärt, wann die Ergänzung eines biologischen Züchtungsverfahrens durch technische Schritte wie die durch genetische Marker unterstützte Selektion die Patentierbarkeit erlauben. Das Landwirte- sowie das Züchterprivileg wurden entsprechend den Bestimmungen im Sortenschutzrecht geregelt. Es wird erwartet, dass das Einspruchsverfahren zum so genannten Brokkoli-Patent zu mehr Rechtssicherheit führt. Die Anhörungsfrist endete im letzten Herbst. Die bestehenden Rechtsunsicherheiten müssen beseitigt werden, andernfalls werden Änderungen der EU-Biopatentrichtlinie erforderlich.






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Datum: 12.05.2009 - 14:32 Uhr
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