Strom- und Gaslieferverträge mit zeitlich befristeten Nachlässen jetzt kündigen
• VEA empfiehlt, Strom- und Gaslieferverträge rechtzeitig vor dem 30.09.2013 zu kündigen
• Strom- und Gaskunden können bei einem Neuabschluss hohe Einsparungen realisieren
(industrietreff) - Hannover, 24.09.2013. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) empfiehlt Unternehmen, Strom- und Gaslieferverträge mit zeitlich befristeten Nachlässen umgehend zu kündigen. Verträge mit diesen Konditionen sind in den vergangenen Jahren insbesondere vom Energieversorger RWE vereinbart worden. Zwar betragen die Rabatte durchaus bis zu 40 Prozent. Die Verträge sind für die Kunden jedoch extrem ungünstig, sobald durch automatische Verlängerung der Nachlass wegfällt. Generell rät der VEA Unternehmen, ihre Energielieferverträge bis Ende September zu kündigen.
Viele Energielieferverträge sind bis zum 30. September eines Jahres kündbar. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist, von dem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen“, betont Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. „Der Grund: Die Energieversorgungsunternehmen haben heute entsprechende Prüfroutinen installiert, die automatisch alle Verträge kündigen, die aus Sicht des Lieferanten unwirtschaftlich sind. Wenn ein EVU also einen Vertrag nicht kündigt, kann dies für den Kunden nur bedeuten, dass bei Neuabschluss Einsparungen möglich sind.“
Dies liegt nicht zuletzt an den vergleichsweise niedrigen Großhandelspreisen für Strom. Trotz des Preisanstiegs in den letzten Tagen sind diese so niedrig wie zuletzt im Frühjahr 2005. Der VEA berät Unternehmen, die unsicher bei der Entscheidung über einen Neuabschluss ihres Stromliefervertrages sind.
„Auch die Mehrzahl der derzeitigen Gaslieferverträge kann – aus Kundensicht – optimiert werden“, so Dr. Stuke. „Dies liegt im Gegensatz zum Strommarkt weniger an der Preisentwicklung im Großhandel als an der Zunahme des Wettbewerbs im Endkundenmarkt“. Hier seien heute die Margen bzw. Deckungsbeiträge der Lieferanten sehr gering, erklärt der Geschäftsführer. Preissensible Kunden könnten die Aufschläge auf den Großhandelspreis in aller Regel deutlich unter 0,1 Ct/kWh drücken.
Auch langlaufende Gaslieferverträge mit Ölpreisbindung sind bei einigen Kunden immer noch existent. Der VEA bezeichnet diese Preisregelungen als nahezu durchweg nicht marktgerecht. Einsparpotenziale von bis zu 3 Ct/kWh sind hier in den letzten Wochen aufgezeigt worden. Kunden mit diesen Verträgen empfiehlt der VEA, dringend zu handeln.
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Über den Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)
Seit über 60 Jahren berät der VEA Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft und des öffentlichen Sektors in allen Fragen der Energiekostenreduzierung und des Energiemanagements. Mehr als 4.500 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet vertrauen auf die hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des VEA bei der Strom- und Gasbeschaffung, beim Prüfen von Rechnungen und Verträgen sowie der Energie-Effizienz. Die vom Bundesverband veröffentlichten Preisvergleiche geben regelmäßig einen fundierten Überblick über die Preisentwicklungen auf dem Energie- und Wärmemarkt.
Dr. Volker Stuke
Geschäftsführer
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
Zeißstraße 72
30519 Hannover
Telefon: (05 11) 98 48-1 16
Telefax: (05 11) 98 48-2 88
E-Mail: info(at)vea.de
Internet: www.vea.de
Datum: 24.09.2013 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hannover
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Energiewirtschaft
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