Verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf für Stromkunden
(ots) - Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten 
Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am 
Vorjahresverbrauch orientieren. Desweiteren dürfen Stromanbieter 
Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des 
Folgejahres verrechnen.
   Diese verbraucherfreundliche Entscheidung zugunsten der 
Stromkunden hat das Landgericht Düsseldorf unter dem Az:  14c O 
122/13 mit Datum vom 24.09.2013 erlassen.
   Geklagt hatte die Firma Stromio GmbH gegen einen Mitbewerber auf 
dem Markt der sogenannten Billigstromanbieter, die Firma ExtraEnergie
GmbH wegen irreführender geschäftlicher Handlungen nach § 5 UWG sowie
Verstoß gegen § 41 Abs. 2 S.2 EnWG.
   In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall setzte 
die ExtraEnergie GmbH gegenüber ihrem Stromkunden trotz des erheblich
geringeren Verbrauchs im Vorjahr die monatlichen Abschlagszahlungen 
für das folgende Belieferungsjahr in gleicher Höhe wie im Vorjahr 
fest. Offensichtlich handelt es sich hierbei nicht um einen 
Einzelfall. Das Gericht stufte das Vorgehen der ExtraEnergie als 
systematisch ein und daher unlauter ein.
   Weiterhin zahlte die ExtraEnergie das aus dem niedrigeren 
Verbrauch resultierende Guthaben nicht mit der nächsten 
Abschlagsrechnung nach der Jahresrechnung aus, sondern  "verrechnete"
das Guthaben des Endkunden mit den Abschlagszahlungen der nächsten 
Monate. Auch darin sah das Gericht eine irreführende geschäftliche 
Handlung der ExtraEnergie zu Lasten des Endkunden.
   Die der Klage vorausgehende auf Antrag von Stromio gegen die Extra
Energie ergangene einstweilige Verfügung von Mitte des Jahres, welche
es ExtraEnergie untersagt, überhöhte Abschlagszahlungen festzusetzen,
die nicht anhand des festgestellten Vorjahresverbrauchs oder dem 
durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden beruhen, sowie 
Verrechnung von Guthaben der Endkunden mit laufenden 
Abschlagzahlungen des Folgejahres vorzunehmen, hat somit weiterhin 
Bestand. ExtraEnergie hat die Möglichkeit, binnen eines Monats 
Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.
   Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur aus 
wettbewerbsrechtlicher Sicht zu begrüßen, da sich die ExtraEnergie 
gegenüber den Mitbewerbern - zulasten der Kunden - einen unlauteren 
Vorteil verschafft. Die Entscheidung ist vor allem aus Kundensicht zu
begrüßen, da nunmehr weder erhöhte Abschläge, noch die zeitversetzte 
Auszahlung von Guthaben durch Stromanbieter mehr möglich sind. Der 
Vorfinanzierung des Stromanbieters durch den Kunden ist damit ein 
Riegel vorgeschoben. Es bleibt abzuwarten, ob die ExtraEnergie gegen 
die Entscheidung des Landgerichts Berufung einlegt.
   Über Stromio 
   Der mittelständische Energieversorger Stromio beliefert Privat- 
und Kleingewerbekunden mit günstigem Strom zu kundenfreundlichen 
Konditionen. Stromio verbindet faire und transparente Tarife mit 
zuverlässiger Stromversorgung und einem erfahrenen Kundenservice. In 
Stromanbietervergleichen belegt Stromio immer wieder Top-Plätze für 
Preis und Leistung (z.B. "Preis-Leistungsverhältnis: Kundenurteil 
sehr gut" in Focus Money 2013). Alle Stromtarife von Stromio haben 
eine monatliche Zahlungsweise, d.h. es gibt weder Vorkasse noch eine 
Kaution. Attraktive Ökostrom-Angebote bietet das Unternehmen unter 
der Marke "Grünwelt Strom" an. Über die Internetseite www.stromio.de 
und gruenwelt.de kann jeder Privathaushalt und jedes Kleingewerbe in 
Deutschland einfach und sicher den Stromanbieterwechsel beauftragen.
Pressekontakt:
Stromio GmbH
Pressestelle
Astrid Ruhland
presse(at)stromio.com
      
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Datum: 24.10.2013 - 12:09 Uhr
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